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Hinweisgeberschutzgesetz




Wiesbaden, 12.12.2023

Das HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) dient dem Schutz natürlicher Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit Informationen über straf- und bußgeldbewehrte Verstöße sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft erlangt haben und diese an die nach den HinSchG vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Um die Unabhängigkeit der internen Meldestelle zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, hat sich die KBL GmbH The Beauty & Health Company dazu entschieden, die interne Meldestelle extern einzurichten. 

Alle unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden können Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und unsere Unternehmensregeln einfach, vertraulich und auf Wunsch anonym unter nachfolgendem Link abgeben:


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